Schulung

Fahrerschulungen Gabelstapler

Infos zum Flurfördermittelschein

Der Flurfördermittelschein wird umgangssprachlich auch als Staplerschein bezeichnet. Der Fahrausweis berechtigt zum betrieblichen Führen von Flurförderzeugen. Dieser muss jährlich durch Sicherheitsunterweisungen erneuert werden. Die Ausbildung wird in Theorie und Praxis gegliedert, die Theorie muss sich selbstständig erarbeitet werden, dafür benötigte Unterlagen erhalten Sie von uns*. Die Praxis erfolgt auf dem Hedemann Firmengelände.

Arbeitssicherheit für Ihre Mitarbeiter

Das Mieten und Bedienen von Arbeitsbühnen, Gabel- und Teleskopstaplern heißt Verantwortung übernehmen. Wir schulen Ihre Mitarbeiter, so dass Sie Ihrer gesetzlichen Unterweisungspflicht gerecht werden. Der Erwerb eines Gabelstaplerführerscheins fördert die
Sicherheit, senkt das Unfallrisiko und mindert Ihre Kosten aufgrund von Personen- und Sachschäden.

Grundlagen und Voraussetzungen

Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 der Berufsgen. muss rechtlich jeder, der beruflich einen Gabelstapler bedient, eine theoretische und praktische Staplerschein-Prüfung ablegen, um zum Führen von Flurförderfahrzeugen berechtigt zu sein. Voraussetzung für den Staplerschein ist ein Mindestalter von 18 Jahren (ohne Teilnahme am Straßenverkehr auch jünger). Des Weiteren muss die Person körperlich und psychisch für das Steuern eines Flurförderzeugs geeignet sein.

Für die Schulung folgendes beachten

  • Erfahrung mit Gabelstaplern wird vorausgesetzt, ansonsten ist eine Schulung für zwei Tage zwingend notwendig
  • Für den Praxisteil sind Sicherheitsschuhe mitzubringen
  • Brillenträger haben eine Brille bzw. Kontaktlinsen zu tragen
  • An- und Abfahrt erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Kosten.
  • Die Lehrunterlagen sind am Tag der Schulung abzugeben
Schulungsleiter Karl Hinrichs